Club Satzung

Club
Allgemeines
Weil es in der Gruppe der Kennzeichensammler viel leichter ist, zu Großsammlungen zu kommen, sei es durch Tausch oder andere Glücksfälle, wurde der AKS im Jahre 1979 gegründet. Die 3-4 mal im Jahr erscheinende Clubzeitschrift „Depesche“ bringt kostenlos Tausch- und Suchanzeigen, informiert aber auch über das internationale Schildergeschehen und bringt wichtige Hintergrundinformationen und Sammelhinweise. Die Mitglieder des AKS veranstalten Tauschtage und laden dazu ein. Das Jahrestreffen findet jeweils im Oktober statt und wird vom 1. Vorsitzenden veranstaltet. Alle Termine werden rechtzeitig in der Depesche bekanntgegeben und jedes Mitglied ist aufgefordert, in seiner Region einmal ein Treffen zu veranstalten. Durch die Internationalität unserer Mitglieder kommen Sie auch rasch an internationale Kennzeichen! Der Club der Autokennzeichensammler verbündet Mitglieder aus Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Polen, der Schweiz, Österreich, Großbritannien, Australien und den USA.

Wie werden Sie Mitglied?
Sie drucken und füllen den Mitgliedsantrag aus und senden ihn rasch per Post an die angegebenen Adressen. Den Mitgliedsantrag und weitere Infos finden Sie im Bereich Download als PDF-Dateien. Vergessen Sie Ihre Telefonnummer und eMail-Adresse nicht um eventuelle Rückfragen schnellstmöglich klären zu können. Danach erhalten Sie umgehend nähere Informationen.

Beitrag
Der Beitragssatz für Mitglieder ist der aktuellen Satzung zu entnehmen. Alle inländischen Mitglieder müssen am Einzugsverfahren teilnehmen. Der Beitrag wird immer für das laufende Jahr im Januar eingezogen. Kündigungen sollten also bis spätestens zum 31. Dezember beim Kassenwart eingegangen sein. Für ausländische Mitglieder wird ein Konto offen gehalten, bei dem bis spätestens zum 15. Januar des laufenden Jahres der Beitrag eingegangen sein muss. Mitgliedsanträge und Verwaltung sowie Vergabe der Mitgliedsnummern obliegen dem AKS. Es werden keine alten Mitgliedsnummern vergeben.

AKS-Vorstand

  1. Vorsitzender:
    Michael Hess, Dorfstrasse 27, 8248 Uhwiesen (Schweiz)
  2. Vorsitzender:
    Janko Kästner, Oststraße 7, 04617 Haselbach

Kassenwart:
Horst Heuring, Lindenstraße 7, 97645 Ostheim
Kassenprüfung:
Heike Grammerstorf, Ordemannstraße 9, 28277 Bremen
Druck & Redaktion „Depesche“:
Dirk Schneider, Siebelsaat 26, 57258 Freudenberg
Versand der „Depesche“:
Robert Roman, Mergentalweg 8, 44269 Dortmund
Heike Grammerstorf, Ordemannstraße 9, 28277 Bremen

Clubtreffen
Während des Jahres finden mehrere Tauschtreffen statt, die in der AKS-Depesche und auf dieser Webseite veröffentlicht werden. Das Jahrestreffen findet zur Zeit jeweils am ersten Samstag im Oktober in Niedernhall statt.

Abdruckschutz
Alle von AKS-Mitgliedern und Redaktion der Depesche eingereichten Manuskripte und Fotos unterliegen dem Abdruckschutz. Sie dürfen nur mit Zustimmung und Quellenangabe weiterveröffentlicht werden. Nichtbeachtung und insbesondere die kommerzielle Verwertung von Text und Bild kann zum Ausschluss aus dem AKS führen, wenn AKS oder Mitgliedern Nachteile entstehen. Besondere Vereinbarungen bestehen mit einigen befreundeten Kennzeichensammlerklubs.

Zu Fragen über Organisatorisches und über den Club meldet Ihr Euch bitte bei:
Janko Kästner, Oststraße 7, 04617 Haselbach
plateworld@yahoo.de
AKS 125

Satzung

§1
Name und Zweck des Vereins
Der AKS-Club Deutschland ist ein nicht eingetragener Verein, deren Mitglieder KFZ-Kennzeichen und Zulassungspapiere etc. jeglicher Art sammeln.

§2
Mitglieder des Vereins
Mitglieder des AKS-Club Deutschlands sind Kennzeichen-Sammler, die nach vorherigem Mitgliedschaftsantrag in den Verein aufgenommen wurden. Mitglieder werden in der AKS-Depesche veröffentlicht, oder können bei der Redaktion angefordert werden.

§3
Mitgliedsbeitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird im Einzugsverfahren am Jahresanfang entrichtet. Für ausländische Mitglieder wird ein Konto bereitgehalten, auf das bis spätestens 31.12. des Jahres der Folgebeitrag für das nächste Kalenderjahr eingegangen sein muss.
Jedes Mitglied erhält die AKS-Depesche, die in regelmäßigen Zeitabständen von drei Monaten erscheint.

Mitgliedschaft regulär

  • Wohnsitz in Deutschland 25,00 EUR
  • Wohnsitz außerhalb Deutschlands 30,00 EUR

Mitglied unter 15 Jahren
Hier wird die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zwingend benötigt.

  • ohne Bezug der Depesche kein Beitrag
  • mit Bezug der Depesche und Wohnsitz in Deutschland 12,50 EUR
  • mit Bezug der Depesche und Wohnsitz außerhalb Deutschlands 15,00 EUR

§4
Organe des Clubs
Die Versammlung des AKS-Clubs Deutschlands wählt:
a) den 1. Vorsitzenden:
z.Zt. Michael Hess, Dorfstrasse 27, 8248 Uhwiesen (Schweiz)
b) den 2. Vorsitzenden:
z.Zt. Janko Kästner, Oststraße 7, 04617 Haselbach
c) den Kassierer:
z.Zt. Horst Heuring, Lindenstraße 7, 94645 Ostheim
d) den Redakteur:
z.Zt. Dirk Schneider, Siebelsaat 26, 57258 Freudenberg
e) den Kassenprüfer:
z.Zt. Heike Grammerstorf, Ordemannstraße 9, 29277 Bremen

§4a
Vertretungsberechtigung
Der Verein wird vom ersten und zweiten Vorsitzenden jeweils einzeln vertreten.

§4b
Datenschutz im Verein
1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere folgende Rechte:

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und
  • das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO .

3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

§5
Kündigung der Mitgliedschaft / Ausschluss aus dem Verein
Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, die bis spätestens 31.12. des Jahres beim Vorstand, Kassierer oder Redakteur der Depesche eingegangen sein muss.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, nachstehende Regeln einzuhalten:

  • keine gestohlenen Nummernschilder vertauschen, verkaufen oder verschenken
  • keine Nummernschilder verfälschen, abfälschen oder unsachgemäß restaurieren, um beim Tausch Wertsteigerungen zu erzielen.
  • keine nachgeprägten Schilder in Umlauf bringen ohne den Tauschpartner darauf hinzuweisen
  • keine Schilder an parkenden Fahrzeugen abmontieren, auf Schrottplätzen Genehmigung zum abmontieren einholen.
    Beim Verstoß erfolgt Ausschluß aus dem Verein.
    Weiterhin endet die Mitgliedschaft automatisch, wenn der Jahresbeitrag nicht entrichtet wird, oder wegen Widerspruch des Kontoinhabers oder mangels Kontodeckung nicht eingelöst wird.

§6
Versammlung / Tauschtreffen
Während des Jahres finden mehrere Tauschtreffen statt, die in der AKS-Depesche veröffentlicht werden. Das Jahrestreffen findet zur Zeit jeweils am ersten Samstag im Oktober in Niedernhall statt.

§7
Schriftverkehr
Mitgliedsanträge oder Kündigung sind zu entrichten an den 2. Vorsitzenden des AKS. Sämtliche Beiträge, die in der AKS-Depesche veröffentlicht werden, bitte an den Redakteur der AKS-Depesche senden.

Vorstehende Satzung ist genehmigungsfrei und wurde am 4. Oktober 2003 in der Jahresversammlung in Bad Camberg beschlossen.

Bad Camberg, den 4. Oktober 2003,
geändert 7. Oktober 2006
geändert 18. Mai 2018
geändert 1. Januar 2021

Michael Hess, 1. Vorsitzender